Liebe Gäste und Stammgäste! Nach 4 Jahre Preisstabilität bis Ende 2023 ist es auch bei mir leider erforderlich die Belegungspreise anzupassen. Stammgäste wissen, dass ich das HausAcht stetig in Stand halte und verbessere. Als zusätzliche "große" Projekte stehen 2024 bis 2026 die Modernisierung der Bäder und die Umstellung der Heizung und Warmwasserversorgung auf dem Programm. Nachhaltig werde ich weg vom "Öl" in 2024 auf Solarthermie und regenerative Energieträger umstellen.
Kommt bei Fragen zur Preisgestaltung und bei Anregungen zur Verbesserung des HausAcht gerne auf mich zu.
- Für alle Preisgruppen gilt der Kleinkinderrabatt: Kinder bis einschl. 4 Jahren sind frei.
- 1 Übernachtung ist max. 6 Wochen vor dem Termin buchbar oder in Ausnahmefällen auf Anfrage.
- Neben dem Übernachtungspreis sind ggf. weitere Nebenkosten fällig.
- Im Belegungspreis und den Nebenkosten ist die MwSt. von 7 % bzw. 19 % enthalten. Diese wird mit der Rechnung ausgewiesen. Sollte der Gesetzgeber die MwSt.-Sätze nach verbindlicher Buchung ändern, behalte ich mir eine Anpassung der Bruttopreise vor.
- Für das KleinHausAcht gilt: Ist das HausAcht – Gruppenhaus noch nicht an eine Gruppe vergeben, kann das KleinHausAcht nicht gesondert gebucht werden. Die Hauptgruppe im HausAcht hat also ein Vorbelegungsrecht.
- Heizkostenpauschale je Übernachtung wird i. d. R. von September bis April berechnet.
- In Sachen Endreinigung siehe "AGB - Hausordnung" und Planungshilfe.
Für Eure interne Kalkulation könnt Ihr das folgende Excel-Sheet verwenden.
Preisliste HausAcht - Gruppenhaus
1 Übernachtung * | 2024 | ab 2025 | ab 2026 |
---|---|---|---|
Mindestpreis bis einschließlich 20 Gäste | 525,00 € | 545,00 € | 560,00 € |
jeder weitere Gast ab einschl. 5 Jahren | 20,00 € | 20,70 € | 21,50 € |
ab 2 Übernachtungen pro Nacht | 2024 | ab 2025 | ab 2026 |
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Mindestpreis bis einschließlich 20 Gäste | 425,00 € | 440,00 € | 450,00 € |
jeder weitere Gast ab einschl. 5 Jahren | 14,75 € | 15,25 € | 15,50 € |
ab 3 Übernachtungen pro Nacht | 2024 | ab 2025 | ab 2026 |
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Mindestpreis bis einschließlich 20 Gäste | 350,00 € | 360,00 € | 370,00 € |
jeder weitere Gast ab einschl. 5 Jahren | 12,75 € | 13,25 € | 13,50 € |
Preisliste KleinHausAcht – Anbau / FeWo
1 Übernachtung * | 2024 | ab 2025 | ab 2026 |
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Grundpreis | 30,00 € | 31,00 € | 32,00 € |
zuzüglich je Gast ab einschl. 5 Jahren | 20,00 € | 20,70 € | 21,50 € |
ab 2 Übernachtungen pro Nacht | 2024 | ab 2025 | ab 2026 |
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Grundpreis | 20,00 € | 20,80 € | 21,30 € |
zuzüglich je Gast ab einschl. 5 Jahren | 14,75 € | 15,25 € | 15,50 € |
ab 3 Übernachtungen pro Nacht | 2024 | ab 2025 | ab 2026 |
---|---|---|---|
Grundpreis | 15,00 € | 15,60 € | 16,00 € |
zuzüglich je Gast ab einschl. 5 Jahren | 12,75 € | 13,25 € | 13,50 € |
Nebenkosten
ggf. Heizkostenpauschale * | 2024 | ab 2025 | ab 2026 |
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HausAcht | 45,00 € | 47,00 € | 49,00 € |
KleinHausAcht | 7,50 € | 8,00 € | 8,50 € |
ggf. Endreinigung * nach Aufwand | |
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HausAcht max. 170,00 Euro | i. d. R. 115,00 Euro |
KleinHausAcht max. 35,00 Euro | i. d. R. 20,00 Euro |
ggf. sonstige Nebenkosten | 2024 | ab 2025 | ab 2026 |
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Tagesgäste (Zimmer Nachbarschaft, Wohnmobil, usw.) |
2,00 Euro | 2,25 Euro | 2,50 Euro |
Stellplatz Wohnmobil (ggf. incl. Stromanschluss) |
5,00 Euro | 5,25 Euro | 5,50 Euro |
3er-Set Bettwäsche (Kopfkissen- und Oberbettbezug, Laken) |
8,50 Euro | 8,75 Euro | 8,75 Euro |
2er-Set Handtücher (1 gr. und 1 kl. Handtuch) |
4,50 Euro | 4,75 Euro | 4,75 Euro |
W-LAN gratis | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Gäste-Telefon 0 26 56 / 95 12 77 je angef. Minute dt. Festnetz: je angefangene Minute dt. Mobilnetz: |
0,05 Euro 0,25 Euro |
0,05 Euro 0,25 Euro |
0,05 Euro 0,25 Euro |
Beamer (je Nutzungsstunde) | 2,00 Euro | 2,00 Euro | 2,00 Euro |
Müll-Malus i. d. R. KEINE Berechnung Optional, wenn die Mülltrennung nicht beachtet wird |
5,00 - 25,00 Euro | 5,00 - 25,00 Euro | 5,00 - 25,00 Euro |
Lagerfeuerholz / Hartholz (ca. 40 rdm / Bananenkiste) |
6,25 Euro | 6,50 Euro | 6,75 Euro |
An- und Abreisemodus
Die Anreise ist in der Regel zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr. Die Abreisezeit ist in der Regel zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr. Es können andere Absprachen getroffen werden. Die genauen Zeiten sind mindestens eine Woche vorher abzustimmen.
Gruppenwechsel an einem Tag sind im HausAcht geübte Praxis und verlaufen bei guten Absprachen reibungslos.
Stornokosten
Der Belegungspreis (ohne ggf. Heizkostenpauschale) gemäß der Buchungsbestätigung gilt als Berechnungsbasis für die Stornokosten. Die Stornokosten werden nach folgender Staffel (genaue Termine werden in der Buchungsbestätigung genannt) berechnet:
Absage | |
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nach verbindlicher Buchung | 15 % des Mietpreises |
10 bis 16 Wochen vor dem Anreisetag | 50 % des Mietpreises |
4 bis 9 Wochen vor dem Anreisetag | 70 % des Mietpreises |
später als 4 Wochen vor dem Anreisetag | 90 % des Mietpreises |
Zahlungsbedingungen
Die Abrechung des Mietpreises und aller Nebenkosen erfolgt für die gesamte Gruppe gesammelt. Üblich ist Zahlung per Rechnung nachträglich zur Belegung. Eine Anzahlung ist in der Regel nicht erforderlich. Barzahlung ist nach vorheriger Absprache ebenfalls möglich; die Zahlung per Rechnung wird von mir aber bevorzugt.
Die Abrechung erfolgt nach der tatsächlichen Gästezahl.
AGB - Hausordnung, Belegungsbedingungen, Sicherheitshinweise und Organisation
HausAcht - Gruppenhaus
Das HausAcht steht allen Gruppen als Erlebnis- und Freizeithaus zur Verfügung. Das HausAcht wird als Selbstversorgerhaus an nur jeweils eine Gruppe vermietet. Die Mietregelungen zum KleinHausAcht – Anbau / FeWo sind zu beachten.
Die Gruppe ist während des Aufenthaltes für die gemieteten Räume verantwortlich. Dies gilt insbesondere für unsachgemäße Benutzung der Einrichtung und entstandene Schäden. Schäden, von denen eine Gefahr für die Nutzung des Hauses aus gehen, sind unverzüglich zu melden. Andere Schäden sind spätestens bei Abreise zu nennen. Der / die verantwortliche Leiter*in ist schadenersatzpflichtig. Es ist ratsam, für die Zeit des Aufenthaltes eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Gruppe ist weiterhin für die Sauberkeit im Haus verantwortlich. Dies gilt wiederum vor allem für die Küche, die unter voller Verantwortung der Gruppe steht. Auch wenn der Vermieter bei der Suche nach Köchen geholfen hat, hat die Gruppe für die Einhaltung der in Deutschland gültigen lebensmittelrechtlichen Hygiene-Vorschriften zu sorgen.
Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
Zigarettenrauch setzt sich schnell in den Aufenthaltsräumen und Zimmern fest und ist auch nicht gesund. Rauchen ist nur außerhalb des HausAcht z. B. auf der Veranda oder der Sonnenterrasse gestattet.
Das HausAcht liegt am Rande des Ortes. Es ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. In der Nacht (ab 22.00 Uhr) ist hierauf besonders zu achten (z. B. keine laute Musik und Gesang auf dem Grundstück, Fenster zum Ort hin schließen usw.)
Weiterhin sollten nächtliche Wanderungen und „Aktionen“ im Wald mit dem Jagdhüter Peter Becker (Tel.: 0172 8480100) abgesprochen werden.
Mitzubringen sind Bettwäsche (3teilig), Handtücher, Spül- und Geschirrtücher sowie Verbrauchsgegenstände Küche (Küchenrolle, Filtertüten Nr. 4, Alu- u. Frischhaltefolie, …). Toilettenpapier sowie Reinigungs- und Putzmittel für Haus, Sanitäreinrichtungen und Küche sind vorhanden. Saubere Schlafsäcke dürfen nur zusammen mit Bettlaken und Kopfkissenbezug genutzt werden.
Für 1.-Hilfe-Material ist jede Gruppe grundsätzlich selbst verantwortlich. 1.-Hilfe-Material für den Tagebedarf ist im „Lagershausen“ zu finden. Für NOTFÄLLE ist hier auch ein versiegelter 1.-Hilfe-Kasten nach DIN13157-C vorhanden. NUTZUNG BITTE MELDEN
Die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verändert werden. Selbstschließende Türen dürfen nicht festgestellt werden. Der Hof vor den Garagen ist Rettungsfläche für die Feuerwehr. Er ist KEIN Parkplatz und darf nur zum Be- und Entladen genutzt werden. Die Gruppe hat sich bei Ankunft über die ausgeschilderten Rettungswege kundig zu machen. Der / die verantwortliche Leiter*in hat auf den Notfall-Sammelplatz (gegenüber dem HausAcht / oberhalb vom Parkplatz an der Bank) aufmerksam zu machen. Im Notfall hat der / die verantwortliche Leiter*in gegenüber den Rettungskräften (Einsatzleitung) über GÄSTEANZAHL und ZIMMERBELEGUNG Auskunft zu geben.
Beim Verlassen des Hauses sind alle Mülleimer zu leeren, die Stühle und Tische wie vorgefunden bzw. gemäß vorhandener Pläne anzuordnen und alle verderblichen Lebensmittel (auch aus dem Kühlschrank) mitzunehmen. Die Aufenthaltsräume und Flure sind besenrein - bei starker Verschmutzung geputzt zu verlassen. Die Schlafzimmer sind zu saugen. Küche, Sanitäreinrichtungen und alle Bäder sind gründlich gereinigt zu verlassen. Möchte eine Gruppe diese Arbeit nicht selbst übernehmen kann eine Endreinigung gebucht werden. Diese wird dann nach Aufwand abgerechnet. Es ist sinnvoll, Hausschuhe zu nutzen. Man erspart sich so eine Menge Arbeit.
Für die Einhaltung des Mietvertrages, Zahlung des Preises und Beachtung dieser Bedingungen haftet der / die verantwortliche Leiter*in. Ebenso ist der / die verantwortliche Leiter*in für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich.
Im Rahmen der QMJ-Zertifizieurng besteht im HausAcht eine Sensibilisierung zum Thema Missbrauch und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. In diesem Zusammenhang ist der / die verantwortliche Leiter*in auch verantwortlich für eine ggf. notwendige getrenntgeschlechtliche Zimmerbelegung.
Diese Punkte sollen die Nutzung des HausAcht nicht einschränken, sondern es lange Zeit als solches nutzbar erhalten und Euch einen sicheren Aufenthalt bieten.
KleinHausAcht – Anbau / FeWo
Das KleinHausAcht ist ein barrierearmer (DIN 18040-2 Wohnungen) Anbau auf der Ebene der Aufenthaltsräume des HausAcht.
Das KleinHausAcht kann integrativ hinzugemietet werden oder auch getrennt als kleine Ferienwohnung angemietet werden. Es gelten folgende Regelungen:
- Ist das HausAcht – Gruppenhaus noch nicht an eine Gruppe vergeben, kann das KleinHausAcht noch nicht gesondert gebucht werden.
- Benötigt die Hauptgruppe im HausAcht den zusätzlichen Platz nicht, wünscht aber KEINE anderen Gäste im KleinHausAcht, ist der Grundpreis entsprechend der Preisstaffel zu zahlen.
Wird das KleinHausAcht gesondert zur Hauptgruppe im HausAcht an andere Gäste vermietet, müssen DIESE ein gewisse Lebhaftigkeit und Unruhe aus dem HausAcht - Gruppenhaus akzeptieren. Die Hauptgruppe im HausAcht ist „tonangebend“, sollte aber auch umsichtig sein.
Für das KleinHausAcht gelten die gleichen Nutzungsregelungen wie oben aufgeführt für das HausAcht. Dies gilt insbesondere für:
- Nichtraucherregelung
- Mitbringen von Bettwäsche, Handtüchern und Geschirrtüchern sowie Verbrauchsgegenständen der Küche
- Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmittel
- Endreinigungsregelung
- Brandschutz- und Sicherheitsregelungen
- Kinder- und Jugendschutz, Jugendschutzgesetz