HausAcht
Erlebnis- und Freizeithaus
Marcus Hüsgen

Schulstr. 8, 56729 Acht

02656/8085

HausAcht auf Maps Google

Telefon der Gästegruppe:
02656/951277 oder
02656/2763890

Preise und AGB

Die Belegungspreise richten sich nach Gruppengröße und Belegungsdauer. Über den Buchungskalender oder die Kalkulationshilfe kann der Belegungspreis simuliert und berechnet werden.

Mit der Buchungsbestätigung wird die vollständige Preisliste und AGB per PDF zugemailt.

Hinweis zu Preisänderungen

Liebe Gäste und Stammgäste! Nach 4 Jahre Preisstabilität bis Ende 2023 ist es auch bei mir leider erforderlich die Belegungspreise anzupassen. Stammgäste wissen, dass ich das HausAcht stetig in Stand halte und verbessere. Als zusätzliche "große" Projekte stehen 2024 bis 2026 die Modernisierung der Bäder und die Umstellung der Heizung und Warmwasserversorgung auf dem Programm. Nachhaltig werde ich weg vom "Öl" in 2024 auf Solarthermie und regenerative Energieträger umstellen.
Kommt bei Fragen zur Preisgestaltung und bei Anregungen zur Verbesserung des HausAcht gerne auf mich zu.

* allgemeine Preisinformationen und "Sternchen" *
  • Für alle Preisgruppen gilt der Kleinkinderrabatt: Kinder bis einschl. 4 Jahren sind frei.
  • 1 Übernachtung ist max. 6 Wochen vor dem Termin buchbar oder in Ausnahmefällen auf Anfrage.
  • Neben dem Übernachtungspreis sind ggf. weitere Nebenkosten fällig.
  • Im Belegungspreis und den Nebenkosten ist die MwSt. von 7 % bzw. 19 % enthalten. Diese wird mit der Rechnung ausgewiesen. Sollte der Gesetzgeber die MwSt.-Sätze nach verbindlicher Buchung ändern, behalte ich mir eine Anpassung der Bruttopreise vor.
  • Für das KleinHausAcht gilt: Ist das HausAcht – Gruppenhaus noch nicht an eine Gruppe vergeben, kann das KleinHausAcht nicht gesondert gebucht werden. Die Hauptgruppe im HausAcht hat also ein Vorbelegungsrecht.
  • Heizkostenpauschale je Übernachtung wird i. d. R. von September bis April berechnet.
  • In Sachen Endreinigung siehe "AGB - Hausordnung" und Planungshilfe.
Kalkulationshilfe

Für Eure interne Kalkulation könnt Ihr das folgende Excel-Sheet verwenden.

Preisliste HausAcht - Gruppenhaus

1 Übernachtung * 2024 ab 2025 ab 2026
Mindestpreis bis einschließlich 20 Gäste 525,00 € 545,00 € 560,00 €
jeder weitere Gast ab einschl. 5 Jahren 20,00 € 20,70 € 21,50 €
ab 2 Übernachtungen pro Nacht 2024 ab 2025 ab 2026
Mindestpreis bis einschließlich 20 Gäste 425,00 € 440,00 € 450,00 €
jeder weitere Gast ab einschl. 5 Jahren 14,75 € 15,25 € 15,50 €
ab 3 Übernachtungen pro Nacht 2024 ab 2025 ab 2026
Mindestpreis bis einschließlich 20 Gäste 350,00 € 360,00 € 370,00 €
jeder weitere Gast ab einschl. 5 Jahren 12,75 € 13,25 € 13,50 €

Preisliste KleinHausAcht – Anbau / FeWo

1 Übernachtung * 2024 ab 2025 ab 2026
Grundpreis 30,00 € 31,00 € 32,00 €
zuzüglich je Gast ab einschl. 5 Jahren 20,00 € 20,70 € 21,50 €
ab 2 Übernachtungen pro Nacht 2024 ab 2025 ab 2026
Grundpreis 20,00 € 20,80 € 21,30 €
zuzüglich je Gast ab einschl. 5 Jahren 14,75 € 15,25 € 15,50 €
ab 3 Übernachtungen pro Nacht 2024 ab 2025 ab 2026
Grundpreis 15,00 € 15,60 € 16,00 €
zuzüglich je Gast ab einschl. 5 Jahren 12,75 € 13,25 € 13,50 €

Nebenkosten

ggf. Heizkostenpauschale * 2024 ab 2025 ab 2026
HausAcht 45,00 € 47,00 € 49,00 €
KleinHausAcht 7,50 € 8,00 € 8,50 €
ggf. Endreinigung * nach Aufwand  
HausAcht max. 170,00 Euro i. d. R. 115,00 Euro
KleinHausAcht max. 35,00 Euro i. d. R. 20,00 Euro
ggf. sonstige Nebenkosten 2024 ab 2025 ab 2026
Tagesgäste
(Zimmer Nachbarschaft, Wohnmobil, usw.)
2,00 Euro 2,25 Euro 2,50 Euro
Stellplatz Wohnmobil
(ggf. incl. Stromanschluss)
5,00 Euro 5,25 Euro 5,50 Euro
3er-Set Bettwäsche
(Kopfkissen- und Oberbettbezug, Laken)
8,50 Euro 8,75 Euro 8,75 Euro
2er-Set Handtücher
(1 gr. und 1 kl. Handtuch)
4,50 Euro 4,75 Euro 4,75 Euro
W-LAN gratis 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Gäste-Telefon 0 26 56 / 95 12 77 je angef. Minute dt. Festnetz:
je angefangene Minute dt. Mobilnetz:
0,05 Euro
0,25 Euro
0,05 Euro
0,25 Euro
0,05 Euro
0,25 Euro
Beamer (je Nutzungsstunde) 2,00 Euro 2,00 Euro 2,00 Euro
Müll-Malus i. d. R. KEINE Berechnung
Optional, wenn die Mülltrennung nicht beachtet wird
5,00 - 25,00 Euro 5,00 - 25,00 Euro 5,00 - 25,00 Euro
Lagerfeuerholz / Hartholz
(ca. 40 rdm / Bananenkiste)
6,25 Euro 6,50 Euro 6,75 Euro

An- und Abreisemodus

Die Anreise ist in der Regel zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr. Die Abreisezeit ist in der Regel zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr. Es können andere Absprachen getroffen werden. Die genauen Zeiten sind mindestens eine Woche vorher abzustimmen.

Gruppenwechsel an einem Tag sind im HausAcht geübte Praxis und verlaufen bei guten Absprachen reibungslos.

Stornokosten

Der Belegungspreis (ohne ggf. Heizkostenpauschale) gemäß der Buchungsbestätigung gilt als Berechnungsbasis für die Stornokosten. Die Stornokosten werden nach folgender Staffel (genaue Termine werden in der Buchungsbestätigung genannt) berechnet:

Absage  
nach verbindlicher Buchung 15 % des Mietpreises
10 bis 16 Wochen vor dem Anreisetag 50 % des Mietpreises
4 bis 9 Wochen vor dem Anreisetag 70 % des Mietpreises
später als 4 Wochen vor dem Anreisetag 90 % des Mietpreises

Zahlungsbedingungen

Die Abrechung des Mietpreises und aller Nebenkosen erfolgt für die gesamte Gruppe gesammelt. Üblich ist Zahlung per Rechnung nachträglich zur Belegung. Eine Anzahlung ist in der Regel nicht erforderlich. Barzahlung ist nach vorheriger Absprache ebenfalls möglich; die Zahlung per Rechnung wird von mir aber bevorzugt.

Die Abrechung erfolgt nach der tatsächlichen Gästezahl.


AGB - Hausordnung, Belegungsbedingungen, Sicherheitshinweise und Organisation

HausAcht - Gruppenhaus

Das HausAcht steht allen Gruppen als Erlebnis- und Freizeithaus zur Verfügung. Das HausAcht wird als Selbstversorgerhaus an nur jeweils eine Gruppe vermietet. Die Mietregelungen zum KleinHausAcht – Anbau / FeWo sind zu beachten.

Die Gruppe ist während des Aufenthaltes für die gemieteten Räume verantwortlich. Dies gilt insbesondere für unsachgemäße Benutzung der Einrichtung und entstandene Schäden. Schäden, von denen eine Gefahr für die Nutzung des Hauses aus gehen, sind unverzüglich zu melden. Andere Schäden sind spätestens bei Abreise zu nennen. Der / die verantwortliche Leiter*in ist schadenersatzpflichtig. Es ist ratsam, für die Zeit des Aufenthaltes eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Gruppe ist weiterhin für die Sauberkeit im Haus verantwortlich. Dies gilt wiederum vor allem für die Küche, die unter voller Verantwortung der Gruppe steht. Auch wenn der Vermieter bei der Suche nach Köchen geholfen hat, hat die Gruppe für die Einhaltung der in Deutschland gültigen lebensmittelrechtlichen Hygiene-Vorschriften zu sorgen.

Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

Zigarettenrauch setzt sich schnell in den Aufenthaltsräumen und Zimmern fest und ist auch nicht gesund. Rauchen ist nur außerhalb des HausAcht z. B. auf der Veranda oder der Sonnenterrasse gestattet.

Das HausAcht liegt am Rande des Ortes. Es ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. In der Nacht (ab 22.00 Uhr) ist hierauf besonders zu achten (z. B. keine laute Musik und Gesang auf dem Grundstück, Fenster zum Ort hin schließen usw.)

Weiterhin sollten nächtliche Wanderungen und „Aktionen“ im Wald mit dem Jagdhüter Peter Becker (Tel.: 0172 8480100) abgesprochen werden.

Mitzubringen sind Bettwäsche (3teilig), Handtücher, Spül- und Geschirrtücher sowie Verbrauchsgegenstände Küche (Küchenrolle, Filtertüten Nr. 4, Alu- u. Frischhaltefolie, …). Toilettenpapier sowie Reinigungs- und Putzmittel für Haus, Sanitäreinrichtungen und Küche sind vorhanden. Saubere Schlafsäcke dürfen nur zusammen mit Bettlaken und Kopfkissenbezug genutzt werden.

Für 1.-Hilfe-Material ist jede Gruppe grundsätzlich selbst verantwortlich. 1.-Hilfe-Material für den Tagebedarf ist im „Lagershausen“ zu finden. Für NOTFÄLLE ist hier auch ein versiegelter 1.-Hilfe-Kasten nach DIN13157-C vorhanden. NUTZUNG BITTE MELDEN

Die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verändert werden. Selbstschließende Türen dürfen nicht festgestellt werden. Der Hof vor den Garagen ist Rettungsfläche für die Feuerwehr. Er ist KEIN Parkplatz und darf nur zum Be- und Entladen genutzt werden. Die Gruppe hat sich bei Ankunft über die ausgeschilderten Rettungswege kundig zu machen. Der / die verantwortliche Leiter*in hat auf den Notfall-Sammelplatz (gegenüber dem HausAcht / oberhalb vom Parkplatz an der Bank) aufmerksam zu machen. Im Notfall hat der / die verantwortliche Leiter*in gegenüber den Rettungskräften (Einsatzleitung) über GÄSTEANZAHL und ZIMMERBELEGUNG Auskunft zu geben.

Beim Verlassen des Hauses sind alle Mülleimer zu leeren, die Stühle und Tische wie vorgefunden bzw. gemäß vorhandener Pläne anzuordnen und alle verderblichen Lebensmittel (auch aus dem Kühlschrank) mitzunehmen. Die Aufenthaltsräume und Flure sind besenrein - bei starker Verschmutzung geputzt zu verlassen. Die Schlafzimmer sind zu saugen. Küche, Sanitäreinrichtungen und alle Bäder sind gründlich gereinigt zu verlassen. Möchte eine Gruppe diese Arbeit nicht selbst übernehmen kann eine Endreinigung gebucht werden. Diese wird dann nach Aufwand abgerechnet. Es ist sinnvoll, Hausschuhe zu nutzen. Man erspart sich so eine Menge Arbeit.

Für die Einhaltung des Mietvertrages, Zahlung des Preises und Beachtung dieser Bedingungen haftet der / die verantwortliche Leiter*in. Ebenso ist der / die verantwortliche Leiter*in für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich.

Im Rahmen der QMJ-Zertifizieurng besteht im HausAcht eine Sensibilisierung zum Thema Missbrauch und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. In diesem Zusammenhang ist der / die verantwortliche Leiter*in auch verantwortlich für eine ggf. notwendige getrenntgeschlechtliche Zimmerbelegung.

Diese Punkte sollen die Nutzung des HausAcht nicht einschränken, sondern es lange Zeit als solches nutzbar erhalten und Euch einen sicheren Aufenthalt bieten.

KleinHausAcht – Anbau / FeWo

Das KleinHausAcht ist ein barrierearmer (DIN 18040-2 Wohnungen) Anbau auf der Ebene der Aufenthaltsräume des HausAcht.

Das KleinHausAcht kann integrativ hinzugemietet werden oder auch getrennt als kleine Ferienwohnung angemietet werden. Es gelten folgende Regelungen:

  • Ist das HausAcht – Gruppenhaus noch nicht an eine Gruppe vergeben, kann das KleinHausAcht noch nicht gesondert gebucht werden.
  • Benötigt die Hauptgruppe im HausAcht den zusätzlichen Platz nicht, wünscht aber KEINE anderen Gäste im KleinHausAcht, ist der Grundpreis entsprechend der Preisstaffel zu zahlen.

Wird das KleinHausAcht gesondert zur Hauptgruppe im HausAcht an andere Gäste vermietet, müssen DIESE ein gewisse Lebhaftigkeit und Unruhe aus dem HausAcht - Gruppenhaus akzeptieren. Die Hauptgruppe im HausAcht ist „tonangebend“, sollte aber auch umsichtig sein.

Für das KleinHausAcht gelten die gleichen Nutzungsregelungen wie oben aufgeführt für das HausAcht. Dies gilt insbesondere für:

  • Nichtraucherregelung
  • Mitbringen von Bettwäsche, Handtüchern und Geschirrtüchern sowie Verbrauchsgegenständen der Küche
  • Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmittel
  • Endreinigungsregelung
  • Brandschutz- und Sicherheitsregelungen
  • Kinder- und Jugendschutz, Jugendschutzgesetz