Preise und AGB

Die Belegungspreise richten sich nach Gruppengröße und Belegungsdauer. Über den Buchungskalender oder die Kalkulationshilfe kann der Belegungspreis simuliert und berechnet werden.

Mit der Buchungsbestätigung wird die vollständige Preisliste und AGB per PDF zugemailt.

AGB - Hausordnung, Belegungsbedingungen, Sicherheitshinweise und Organisation

HausAcht - Gruppenhaus

Das HausAcht steht allen Gruppen als Erlebnis- und Freizeithaus zur Verfügung. Das HausAcht wird als Selbstversorgerhaus an nur jeweils eine Gruppe vermietet. Die Mietregelungen zum KleinHausAcht – Anbau / FeWo sind zu beachten.

Die Gruppe ist während des Aufenthaltes für die gemieteten Räume verantwortlich. Dies gilt insbesondere für unsachgemäße Benutzung der Einrichtung und entstandene Schäden. Schäden, von denen eine Gefahr für die Nutzung des Hauses aus gehen, sind unverzüglich zu melden. Andere Schäden sind spätestens bei Abreise zu nennen. Der / die verantwortliche Leiter*in ist schadenersatzpflichtig. Es ist ratsam, für die Zeit des Aufenthaltes eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Gruppe ist weiterhin für die Sauberkeit im Haus verantwortlich. Dies gilt wiederum vor allem für die Küche, die unter voller Verantwortung der Gruppe steht. Auch wenn der Vermieter bei der Suche nach Köchen geholfen hat, hat die Gruppe für die Einhaltung der in Deutschland gültigen lebensmittelrechtlichen Hygiene-Vorschriften zu sorgen.

Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

Zigarettenrauch setzt sich schnell in den Aufenthaltsräumen und Zimmern fest und ist auch nicht gesund. Rauchen ist nur außerhalb des HausAcht z. B. auf der Veranda oder der Sonnenterrasse gestattet.

Das HausAcht liegt am Rande des Ortes. Es ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. In der Nacht (ab 22.00 Uhr) ist hierauf besonders zu achten (z. B. keine laute Musik und Gesang auf dem Grundstück, Fenster zum Ort hin schließen usw.)

Weiterhin sollten nächtliche Wanderungen und „Aktionen“ im Wald mit dem Jagdhüter Peter Becker (Tel.: 0172 8480100) abgesprochen werden.

Mitzubringen sind Bettwäsche (3teilig), Handtücher, Spül- und Geschirrtücher sowie Verbrauchsgegenstände Küche (Küchenrolle, Filtertüten Nr. 4, Alu- u. Frischhaltefolie, …). Toilettenpapier sowie Reinigungs- und Putzmittel für Haus, Sanitäreinrichtungen und Küche sind vorhanden. Saubere Schlafsäcke dürfen nur zusammen mit Bettlaken und Kopfkissenbezug genutzt werden.

Für 1.-Hilfe-Material ist jede Gruppe grundsätzlich selbst verantwortlich. 1.-Hilfe-Material für den Tagebedarf ist im „Lagershausen“ zu finden. Für NOTFÄLLE ist hier auch ein versiegelter 1.-Hilfe-Kasten nach DIN13157-C vorhanden. NUTZUNG BITTE MELDEN

Die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verändert werden. Selbstschließende Türen dürfen nicht festgestellt werden. Der Hof vor den Garagen ist Rettungsfläche für die Feuerwehr. Er ist KEIN Parkplatz und darf nur zum Be- und Entladen genutzt werden. Die Gruppe hat sich bei Ankunft über die ausgeschilderten Rettungswege kundig zu machen. Der / die verantwortliche Leiter*in hat auf den Notfall-Sammelplatz (gegenüber dem HausAcht / oberhalb vom Parkplatz an der Bank) aufmerksam zu machen. Im Notfall hat der / die verantwortliche Leiter*in gegenüber den Rettungskräften (Einsatzleitung) über GÄSTEANZAHL und ZIMMERBELEGUNG Auskunft zu geben.

Beim Verlassen des Hauses sind alle Mülleimer zu leeren, die Stühle und Tische wie vorgefunden bzw. gemäß vorhandener Pläne anzuordnen und alle verderblichen Lebensmittel (auch aus dem Kühlschrank) mitzunehmen. Die Aufenthaltsräume und Flure sind besenrein - bei starker Verschmutzung geputzt zu verlassen. Die Schlafzimmer sind zu saugen. Küche, Sanitäreinrichtungen und alle Bäder sind gründlich gereinigt zu verlassen. Möchte eine Gruppe diese Arbeit nicht selbst übernehmen kann eine Endreinigung gebucht werden. Diese wird dann nach Aufwand abgerechnet. Es ist sinnvoll, Hausschuhe zu nutzen. Man erspart sich so eine Menge Arbeit.

Für die Einhaltung des Mietvertrages, Zahlung des Preises und Beachtung dieser Bedingungen haftet der / die verantwortliche Leiter*in. Ebenso ist der / die verantwortliche Leiter*in für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich.

Im Rahmen der QMJ-Zertifizieurng besteht im HausAcht eine Sensibilisierung zum Thema Missbrauch und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. In diesem Zusammenhang ist der / die verantwortliche Leiter*in auch verantwortlich für eine ggf. notwendige getrenntgeschlechtliche Zimmerbelegung.

Diese Punkte sollen die Nutzung des HausAcht nicht einschränken, sondern es lange Zeit als solches nutzbar erhalten und Euch einen sicheren Aufenthalt bieten.

KleinHausAcht – Anbau / FeWo

Das KleinHausAcht ist ein barrierearmer (DIN 18040-2 Wohnungen) Anbau auf der Ebene der Aufenthaltsräume des HausAcht.

Das KleinHausAcht kann integrativ hinzugemietet werden oder auch getrennt als kleine Ferienwohnung angemietet werden. Es gelten folgende Regelungen:

  • Ist das HausAcht – Gruppenhaus noch nicht an eine Gruppe vergeben, kann das KleinHausAcht noch nicht gesondert gebucht werden.
  • Benötigt die Hauptgruppe im HausAcht den zusätzlichen Platz nicht, wünscht aber KEINE anderen Gäste im KleinHausAcht, ist der Grundpreis entsprechend der Preisstaffel zu zahlen.

Wird das KleinHausAcht gesondert zur Hauptgruppe im HausAcht an andere Gäste vermietet, müssen DIESE ein gewisse Lebhaftigkeit und Unruhe aus dem HausAcht - Gruppenhaus akzeptieren. Die Hauptgruppe im HausAcht ist „tonangebend“, sollte aber auch umsichtig sein.

Für das KleinHausAcht gelten die gleichen Nutzungsregelungen wie oben aufgeführt für das HausAcht. Dies gilt insbesondere für:

  • Nichtraucherregelung
  • Mitbringen von Bettwäsche, Handtüchern und Geschirrtüchern sowie Verbrauchsgegenständen der Küche
  • Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmittel
  • Endreinigungsregelung
  • Brandschutz- und Sicherheitsregelungen
  • Kinder- und Jugendschutz, Jugendschutzgesetz

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